Identifikation
Signatur
V.04
Datierung
1907-2015
Erschliessungsstufe
Bestand
Umfang
130 cm
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen
Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen sind sinngemäss die Bestimmungen der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen der Stadt Baden vom 22. Dezember 2008 anwendbar. Für eine Abkürzung der Schutzfrist ist die Zustimmung der Schenkerin erforderlich. Ist eine Äusserung der Schenkerin nicht erhältlich oder äussert sie sich innert 30 Tagen nicht, entscheidet das Stadtarchiv über Gesuche um Abkürzung der Schutzfrist.